
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, daß die Verwendung fremder Marken als Meta-Tags im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung von Websites nicht gegen das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht verstößt.
Die Verwendung von Markennamen in den Meta-Tags sei keine Nutzung, welche einen markenrechtlichen Anspruch begründet.
Ein unlauteres "Abfangen von Kunden" würde lediglich vorliegen, sobald die Verwendung der Meta-Tags dazu führt, daß sich der Mitbewerber vor dem Markeninhaber platziert und ihn dadurch verdrängt.
OLG Düsseldorf, Aktenzeichen I-20 U 104/03
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